Polyaromatische Kohlenwasserstoffe

Polyaromatische Kohlenwasserstoffe

PAKs, Polyaromatische Kohlenwasserstoffe

Die Untersuchung auf PAKs wird nach der GS-Spezifikation des Ausschusses für Produktsicherheit durchgeführt (AFPS-GS:2019-1 PAK). Dabei wird ein repräsentatives Muster aus dem Kunststoff geschnitten und die PAKs in Toluol extrahiert. Eine Analyse mittels GC/MS liefert das Ergebnis.

Prüfbeschreibung

Polyaromatische Kohlenwasserstoffe gibt es sehr viele. Da es nicht zielführend ist, alle davon einzeln zu prüfen, hat man sich auf eine Liste von ausgesuchten, häufig vorkommenden PAKs geeinigt, die in Summe einen Grenzwert nicht überschreiten dürfen. Polyaromatische Kohlenwasserstoffe treten insbesondere in dem schwarzen Farbstoff Carbon Black (CI 77266) auf. Dieser besteht aus Kohlenstoff und kann PAKs als Verunreinigung beinhalten. Eine bekannte Entstehungsart tritt beim Grillen auf. Fett tropft vom Grillgut auf die Kohle. Die in der Hitze stattfindende Reaktion führt zu vielen Reaktionsprodukten inklusive einer Vielzahl von PAKs. Aus diesem Grund ist es gesundheitlich unbedenklicher, wenn das Fett des Grillguts nicht auf die Kohle tropft. Bei allen Reaktionen oder Aufarbeitungen, bei denen Kohle oder Öl-Produkte entsprechend reagieren können, besteht die Gefahr einer Verunreinigung durch PAKs. PAKs können auch bei der Verbrennung von Kunststoffen entstehen, insbesondere dann, wenn die Verbrennung langsam oder nicht vollständig abläuft (viel Rauch).

Polyaromatische Kohlenwasserstoffe sind nicht nur giftig, sondern auch krebserregend. Gesetzlich sind sie für die meisten Anwendungen auf 1 ppm beschränkt. Bei speziellen Anwendungen, wie Kinderprodukten oder bei vorhersehbar längerem Hautkontakt, gelten strengere Grenzwerte. Da PAKs häufig gemeinsam vorkommen, gibt es zusätzlich Grenzwerte für die Summe der PAKs. Eingeschränkt werden sie durch Anhang XVII der Reach Verordnung (1907/2006) und durch die GS-Spezifikationen des Ausschusses für Produktsicherheit (AFPS-GS:2019-1 PAK). Einige Produkte wie Reifen oder Tattoo-Farben haben spezifische Grenzwerte.

Analytisch wird ebenfalls nach der Anleitung in der GS-Spezifikation vorgegangen. Dabei wird eine repräsentative Probe des Kunststoffes (oder des Gummis) entnommen und in Teile mit 2-3 mm Durchmesser geschnitten. Eine bestimmte Menge des Musters wird mit Toluol versetzt und die polyaromatischen Kohlenwasserstoffe werden anschließend im Ultraschallbad extrahiert. Toluol quillt den Kunststoff teilweise auf, sodass die Extraktion besser verläuft. Durch Bestimmung der Konzentration im Toluol-Extrakt mittels GC/MS kann die Konzentration der PAKs im Kunststoff ausgerechnet werden.

Optionen

  • PAKs in Kunststoffen und Beschichtungen nach AFPS-GS:2019-01 PAK.
  • PAKs in Tattoo Farben nach einer Hausmethode basierend auf AFPS-GS:2019-01 PAK

Benötigte Probengröße

  • mindestens 3 g Warengewicht

Hinweis

Insbesondere schwarze Produkte können PAKs enthalten.

Wie arbeiten wir

Unser Arbeitsablauf

01

Anforderung
Zu Beginn klären wir mit dem Kunden den Prüfumfang, das Ziel der Prüfungen und ggf. die Projektanforderungen

02

Angebot
Wir erstellen ein Angebot auf Basis des Prüfumfangs und der Anforderungen

03

prüfen
Der Auftrag ist klar und sobald das Prüfmuster im Labor eingegangen ist, legen wir direkt mit der Prüfung los

04

Übermittelte Prüberichte
Die Ergebnisse liegen in Form eines Prüfberichts vor. Neben dem reinen Prüfergebnis ist eine Gesambeurteilung nach gesetzlichen, generellen oder kundenspezifischen Anforderungen möglich

Stellen Sie sicher, dass Ihre Textilien die EU-Normen erfüllen

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