DIN EN ISO 105-X12, Textilien – Farbechtheitsprüfungen – Teil X12: Farbechtheit gegen Reiben
Mit einem weißen, definierten Referenzmaterial wird über eine Textilprobe gerieben, um festzustellen inwieweit ein Farbübergang (Anbluten) stattfindet. Das Verfahren wird sowohl im trockenen als auch im nassen Zustand durchgeführt.
Das Anblutens wird mit Noten von 1 bis 5 bewertet, wobei 5 die beste und 1 die schlechteste Note ist.
DIN EN ISO 105-X12, Textilien – Farbechtheitsprüfungen – Teil X12: Farbechtheit gegen Reiben
Eine Textilprobe wird nacheinander mit einem trockenen Reibgewebe und einem nassen Reibgewebe gerieben.
Dafür wird die Probe rutschfest in ein geeignetes Prüfgerät (Crockmeter) eingespannt. Unter der Probe befindet sich eine raue Fläche, die verhindert, dass die Probe beim Reiben verrutscht. Über der Probe befindet sich der sogenannte Reibzapfen, an dem das Reibgewebe befestigt wird. Dieser Reibzapfen reibt mit einer festgelegten, senkrechten Kraft über die Probe. Eine Reibbewegung besteht dabei aus einer linearen Hin- und Her-Bewegung.
Das Reibgewebe ist ein standardisiertes weißes Baumwollgewebe, welches entweder im trockenen oder im nassen Zustand an dem Reibzapfen befestigt wird. Anschließend reibt der Reibzapfen mit dem Baumwollgewebe 10 mal über die Probe.
Die Stelle der Textilprobe darf nur einmal geprüft werden, was bedeutet, dass nach der Prüfung mit einem trockenen Reibgewebe die Textilprobe mit einer anderen Stelle neu eingespannt wird, um sie mit dem nassen Baumwollgewebe zu reiben.
Das nasse Baumwollgewebe muss nach der Prüfung an der Luft trocknen bevor es bewertet werden kann.
Für die Bewertung werden die Baumwollgewebe unter standardisierten Bedingungen und mithilfe einer genormten Kontrastskala (Graumaßstab) benotet. Der entstandene Kontrast auf dem Baumwollgewebe wird einem entsprechenden Kontrast auf der Skala zugeordnet. Die Kontraste der Skala sind von 1 bis 5 durchnummeriert, wobei 5 die beste Note (kein Kontrast) und 1 die schlechteste Note (sehr starker Kontrast) ist.
Je Prüfung wird nur eine Farbe untersucht. Bei mehrfarbigen Mustern (Farbflächen von mindestens 4x10cm) ist die Angabe der Farbe(n), die untersucht werden soll(en) ebenfalls erforderlich.
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