DIN EN ISO 12947-2, Textilien – Bestimmung der Scheuerbeständigkeit von textilen Flächengebilden mit dem Martindale-Verfahren – Teil 2: Bestimmung der Probenzerstörung
Eine Probe wird solange in festgelegten Intervallen gegen ein Scheuergewebe gescheuert, bis sie zerstört ist. Die Art der Zerstörung richtet sich dabei nach der Art des Textils.
Um die Scheuerbeständigkeit eines Textils zu bestimmen, werden kleine kreisförmige Proben gegen ein standardisiertes Woll-Scheuergewebe mittels Martindale-Verfahren gescheuert.
Das Martindale-Verfahren wird mithilfe eines bestimmten Prüfgerätes durchgeführt. Die Textilproben werden in einzelne Probenhalter des Prüfgeräts und das Woll-Scheuergewebe auf dem Prüftisch des Gerätes eingespannt. Der Probenhalter wird zusätzlich mit einem bestimmten Belastungsgewicht beschwert, sodass die Proben mit einer definierten Kraft über das Scheuergewebe scheuern. Gescheuert wird mit einer bestimmten Kurvenfigur (Lissajous-Figur), bedeutet, dass die Proben nicht linear hin und her gescheuert, sondern flächig in kreisförmigen bzw. eliptischen Bahnen, über das Scheuergewebe geführt werden. Eine Lissajous-Figur besteht dabei aus 16 Kreisen bzw. Elipsen, den sogenannten Touren.
In immer größer werdenden Intervallen werden die Proben auf Anzeichen von Probenzerstörung untersucht.
Die Probenzerstörung richtet sich dabei nach der Art des Textils. Während beispielsweise glatte Gewebe gescheuert werden, bis mindestens 2 Fäden vollständig zerstört sind (Fadenbruch), werden hingegen Vliese so lange gescheuert, bis ein Loch entstanden ist (Lochbildung).
Die Prüfung ist beendet, wenn entweder der Punkt der Probenzerstörung aufgetreten ist oder 100.000 Touren erreicht wurden. Als Ergebnis wird das letzte Intervall angegeben, in dem die Probe noch unzerstört war.
Optional kann eine Farbänderung nach festgelegter Tourenzahl benotet werden.
Die Prüfung kann bei einer individuell festgelegten Tourenzahl beendet werden.
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